Alle Händler, die ein Zahlungsterminal besitzen und die EC-Karte (Girocard) akzeptieren,
müssen sich jetzt eine sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) zulegen.
Über die Hintergründe und die notwendigen Schritte informieren wir Sie hier:
Warum benötige ich als Händler eine Gläubiger-ID?
Jeder Händler, der in Zukunft weiterhin die EC-Karte akzeptieren will, also entweder am
Girocard-Zahlverfahren der Deutschen Kreditwirtschaft oder am elektronischen Lastschriftverfahren ELV
teilnimmt, benötigt eine Gläubiger-ID. Diese muss er seinem Netzbetreiber mitteilen, damit die Zahlungsausführung weiter gewährleistet werden kann.
Grund hierfür sind Änderungen bei diesen Zahlungsarten:
Electronic Cash/Girocard:
Die Deutsche Kreditwirtschaft hat im Zuge der Weiterentwicklung ihres Zahlungssystems Girocard (EC-Karte
mit PIN-Eingabe) die Anforderungen an das SEPA-Regelwerk vorgenommen. Künftig müssen daher mit den
Bezahldaten die Gläubiger-ID mitgegeben werden. Die Systemumstellung soll noch im Jahr 2015 erfolgen.
Elektronisches Lastschriftverfahren (ELV):
Die Umstellung auf SEPA verlangt, dass bei Zahlungen mit der Unterschrift die Gläubiger-ID in den Bezahldaten
(ehemals Einzugsermächtigung, jetzt SEPA-Mandat) mitgegeben wird. In Verbindung mit der Mandatsreferenz
begleiten die Daten den gesamten Zahlungsprozess und machen das SEPA-Mandat eindeutig identifizierbar. Die
Umstellung auf SEPA-ELV muss spätestens bis zum 1. Februar 2016 erfolgt sein.
Was ist eine Gläubiger-ID und wo kann ich diese beantragen?
Die Gläubiger-ID dient der eindeutigen und kontounabhängigen Kennzeichnung des Unternehmens als
Zahlungsempfänger.
Die Gläubiger-ID kann ausschließlich elektronisch über die Internetseite der Deutschen Bundesbank beantragt
werden. In jedem Fall ist eine Mailadresse erforderlich, an die die Gläubiger-ID gesendet wird. Der gesamte Antrags-
und Vergabeprozess ist kostenfrei durchzuführen unter https://extranet.bundesbank.de/scp/
Wem teile ich meine Gläubiger-ID mit?
Ihr Netzbetreiber benötigt Ihre Gläubiger-ID. Ggf. klären Sie vorab mit Ihrem Ansprechpartner, auf welchem
Wege sie mitzuteilen ist. Geben Sie im Schriftverkehr immer neben der Gläubiger-ID auch Ihre Terminal-ID und
Bankverbindung an.
Sollten Sie ELV in Eigenregie durchführen, müssen neben der Angabe der Gläubiger-ID weitere technische
Änderungen berücksichtigt werden, die die SEPA-Umstellung erfordert. Hinweise hierzu enthalten die Spezifikationen
des ELV-Forums, die Sie auf www.elv-forum.de anfordern können. Zudem muss die eigene Hausbank
kontaktiert werden, um die Gläubiger-ID zu übermitteln und ggf. eine neue Inkassovereinbarung abzuschließen.
Quelle: Newsletter Börsenverein November 2015 AJ
müssen sich jetzt eine sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) zulegen.
Über die Hintergründe und die notwendigen Schritte informieren wir Sie hier:
Warum benötige ich als Händler eine Gläubiger-ID?
Jeder Händler, der in Zukunft weiterhin die EC-Karte akzeptieren will, also entweder am
Girocard-Zahlverfahren der Deutschen Kreditwirtschaft oder am elektronischen Lastschriftverfahren ELV
teilnimmt, benötigt eine Gläubiger-ID. Diese muss er seinem Netzbetreiber mitteilen, damit die Zahlungsausführung weiter gewährleistet werden kann.
Grund hierfür sind Änderungen bei diesen Zahlungsarten:
Electronic Cash/Girocard:
Die Deutsche Kreditwirtschaft hat im Zuge der Weiterentwicklung ihres Zahlungssystems Girocard (EC-Karte
mit PIN-Eingabe) die Anforderungen an das SEPA-Regelwerk vorgenommen. Künftig müssen daher mit den
Bezahldaten die Gläubiger-ID mitgegeben werden. Die Systemumstellung soll noch im Jahr 2015 erfolgen.
Elektronisches Lastschriftverfahren (ELV):
Die Umstellung auf SEPA verlangt, dass bei Zahlungen mit der Unterschrift die Gläubiger-ID in den Bezahldaten
(ehemals Einzugsermächtigung, jetzt SEPA-Mandat) mitgegeben wird. In Verbindung mit der Mandatsreferenz
begleiten die Daten den gesamten Zahlungsprozess und machen das SEPA-Mandat eindeutig identifizierbar. Die
Umstellung auf SEPA-ELV muss spätestens bis zum 1. Februar 2016 erfolgt sein.
Was ist eine Gläubiger-ID und wo kann ich diese beantragen?
Die Gläubiger-ID dient der eindeutigen und kontounabhängigen Kennzeichnung des Unternehmens als
Zahlungsempfänger.
Die Gläubiger-ID kann ausschließlich elektronisch über die Internetseite der Deutschen Bundesbank beantragt
werden. In jedem Fall ist eine Mailadresse erforderlich, an die die Gläubiger-ID gesendet wird. Der gesamte Antrags-
und Vergabeprozess ist kostenfrei durchzuführen unter https://extranet.bundesbank.de/scp/
Wem teile ich meine Gläubiger-ID mit?
Ihr Netzbetreiber benötigt Ihre Gläubiger-ID. Ggf. klären Sie vorab mit Ihrem Ansprechpartner, auf welchem
Wege sie mitzuteilen ist. Geben Sie im Schriftverkehr immer neben der Gläubiger-ID auch Ihre Terminal-ID und
Bankverbindung an.
Sollten Sie ELV in Eigenregie durchführen, müssen neben der Angabe der Gläubiger-ID weitere technische
Änderungen berücksichtigt werden, die die SEPA-Umstellung erfordert. Hinweise hierzu enthalten die Spezifikationen
des ELV-Forums, die Sie auf www.elv-forum.de anfordern können. Zudem muss die eigene Hausbank
kontaktiert werden, um die Gläubiger-ID zu übermitteln und ggf. eine neue Inkassovereinbarung abzuschließen.
Quelle: Newsletter Börsenverein November 2015 AJ